Erste Hilfe Ausbildung oder Fortbildung nach DGUV 304-001 sind spezielle Schulungen, die darauf abzielen, Mitarbeiter*innen in Betrieben die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um im Notfall sofort und kompetent handeln zu können. Diese Kurse sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes, da sie die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft gewährleisten.
Ziel und Bedeutung der Schulung
Ersthelferinnen spielen eine entscheidende Rolle in der betrieblichen Notfallversorgung. Die Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV sollen sicherstellen, dass diese Personen in der Lage sind, bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen, um die Teilnehmerinnen optimal auf den Ernstfall vorzubereiten.
Inhalte der Erste-Hilfe-Kurse
Die Schulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, die für eine effektive Erste Hilfe am Arbeitsplatz relevant sind:
- Grundlagen der Ersten Hilfe:
- Bedeutung und rechtliche Aspekte der Ersten Hilfe im Betrieb.
- Richtiges Verhalten bei Notfällen (Notruf, Absichern der Unfallstelle).
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen:
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED).
- Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit.
- Maßnahmen bei Atemnot, Schock und schweren Blutungen.
- Versorgung von Verletzungen:
- Behandlung von Wunden, Verbrennungen und Knochenbrüchen.
- Umgang mit Verletzungen, die durch Unfälle am Arbeitsplatz entstehen können.
- Umgang mit spezifischen Notfällen:
- Erste Hilfe bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Vergiftungen.
- Maßnahmen bei elektrischen Unfällen und chemischen Verätzungen.
- Betriebsspezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- Anpassung der Erste-Hilfe-Maßnahmen an spezifische Gefahrenpotenziale im Betrieb.
- Besondere Anforderungen in Branchen mit erhöhten Unfallrisiken (z.B. Bau, Industrie, Chemie).
Zielgruppe
Die Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV richten sich an Mitarbeiterinnen, die vom Unternehmen als betriebliche Ersthelferinnen benannt wurden. Dies betrifft alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, da die Anwesenheit von ausreichend ausgebildeten Ersthelfern gesetzlich vorgeschrieben ist. Besonders relevant sind diese Kurse für:
- Mitarbeiter*innen in gefährdungsintensiven Bereichen (z.B. Bau, Produktion).
- Personen, die regelmäßig mit Kund*innen oder der Öffentlichkeit in Kontakt stehen.
- Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte.
Durchführung und Zertifizierung
Die Erste-Hilfe-Kurse werden von von unseren zertifizierten Kooperationspartner Impuls Notfallmanagement durchgeführt und umfassen in der Regel 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmerinnen ein Zertifikat, das sie als betriebliche Ersthelferinnen ausweist. Dieses Zertifikat ist zwei Jahre gültig und muss durch regelmäßige Auffrischungskurse erneuert werden, um den aktuellen Standards und gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Fazit
Erste-Hilfe-Kurse für Ersthelfer nach DGUV sind eine unerlässliche Maßnahme, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie vermitteln den Teilnehmerinnen nicht nur lebensrettende Kenntnisse, sondern auch die Sicherheit, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln. Durch diese Schulungen wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Mitarbeiterinnen im Betrieb geleistet.